Nicht selten führt ein nachlässiges Eintreiben offener Guthaben für Schweizer Unternehmen (insbesondere KMU) zu Problemen, welche substantiell werden können.

Im Auftrag des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv wurde anhand einer Studie durch Heiko Bergmann (HSG) ermittelt, welcher Gläubigerschaden aus Zahlungsverzug der Schuldner resultiert.

Die Studie kommt dabei zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Durch den Zahlungsverzug der Schuldner resultiert ein erheblicher administrativer Aufwand auf Seite der Gläubigerunternehmen, wobei sich dieser Aufwand primär in Form von Arbeitsaufwand niederschlägt.
  • Es ist für die Gläubiger jeweils schwierig, den durch säumige Zahler verursachten Zusatzaufwand rechtlich durchzusetzen und einzutreiben.
  • Gläubigerunternehmen wenden auf herkömmliche Weise nach Beendigung des Mahnprozesses im rechtlichen Inkasso etwa 225 Minuten (entsprechend rund Fr. 280.00) pro Fall auf um ihre Ansprüche im rechtlichen Inkasso durchzusetzen (externe Kosten sind nicht berücksichtigt).

Die Grundlagen dieser Studie basierten auf der herkömmlichen Arbeitsweise im rechtlichen Inkasso in der Schweiz. Dabei wurde ausser Acht gelassen, welche Potentiale durch die Nutzung moderner Software-Lösungen (wie beispielsweise tilbago) erschlossen werden können und welche Vorteile aus der Nutzung von eSchKG (Elektronischer Datenstandard für das Betreibungswesen) resultieren.

An dieser Studie beteiligt war u.a. Pietro Michienzi (Leiter Debitoren/Kreditoren bei AMAG). Nach rund einem Jahr Nutzung der Online Betreibungslösung von tilbago kommt er zu folgendem Schluss: «Durch die Nutzung von tilbago erzielen wir heute zeitlich deutliche Ersparnisse pro Betreibungsfall, d.h. wir sind im rechtlichen Inkasso insgesamt viel efizienter und effektiver als früher. Die erzielten Ergebnisse konnten trotz geringerem Arbeitseinsatz verbessert werden. Dank tilbago können auch Mitarbeitende ohne Spezialwissen zum rechtlichen Inkasso in der Schweiz erfolgreich in diesem Bereich eingesetzt werden.»

Damit wird beispielhaft klar, dass es an der Zeit ist umzudenken und die Vorteile der Digitalisierung im rechtlichen Inkasso zu nutzen. Insbesondere kleinere Unternehmen ohne dedizierte Inkassoabteilung können in diesem Bereich stark profitieren.

Die Gesetzgebung in der Schweiz sieht vor, dass Unternehmer ihre Forderungen selbständig im rechtlichen Inkasso durchsetzen, weshalb eine grundsätzliche Überwälzung von Kosten externer Dienstleister (Inkassobüro) auf den Schuldner nicht zulässig ist.

Oft verzichten Gläubiger aus Bequemlichkeit auf die konsequente Durchsetzung gewisser Forderungen im rechtlichen Inkasso. Erfahrungen zeigen, dass ein solches Verhalten Gefahr birgt, dadurch weitere Ausfallschäden zu riskieren, da sich ein solches Verhalten in der vernetzten Welt rasch herumspricht und dadurch Kunden angelockt werden können, die es darauf anlegen, ihre Rechnungen nicht zu bezahlen.

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Quelle: Studie