Die Gesetzgebung für das SchKG wurde vor knapp 130 Jahren definiert. Durch die Verfügbarkeit von EDV hat sich in den letzten 30 Jahren die Abwicklung des rechtlichen Inkasso’s gewandelt. Mit der Einführung von tilbago konnte 2016 ein Quantensprung in der Bewirtschaftung von Betreibungen erzielt werden – tilbago kombiniert die Gesetzgebung aus dem vorletzten Jahrhundert mit den Digitalisierungsmöglichkeiten des 21. Jahrhunderts und ermöglicht so Gläubigern ein völlig neues Inkasso-Erlebnis mit bisher nicht für möglich gehaltener intelligenter Unterstützung des Inkassoprozesses. Ein Ende der technologischen Möglichkeiten ist nicht absehbar – mit tilbago setzen Gläubiger auf die bestmögliche Lösung. Kontinuierlich wird die «tilbago-Intelligenz» erweitert um die Marktführerschaft als Referenzlösung für das rechtliche Inkasso in der Schweiz weiter ausbauen zu können.
Fallbearbeitung
1) Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)
Mit Einführung des SchKG wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Gläubiger Ihre Forderungen durch ein vereinfachtes rechtliches Verfahren durchsetzen können. Zu dieser Zeit erforderte das rechtliche Inkasso Expertenwissen und Erfahrung in den einzelnen Schritten, da alle Aktivitäten manuell ausgeführt werden mussten.
2) EDV gestützte Verarbeitung
Das Einsetzen der EDV gestützten Verarbeitung in den Unternehmen sorgte dafür, dass auch im rechtlichen Inkasso an vereinzelten Stellen EDV-Systeme zur Unterstützung beigezogen wurden. Diese Unterstützung bezog sich jedoch lediglich auf die automatisierte Ausführung repetitiver Arbeiten.
3) Erste unterstützende Softwarelösungen
Es folgten erste Softwarelösungen, welche zunächst im Bereich der elektronischen Dokumentation der Fälle Unterstützung boten.
4) Umfassende Softwarelösungen
Zunehmende technische Möglichkeiten und den Bedarf der Gläubiger nach mehr Effizienz im rechtlichen Inkasso resultierten in umfassenden Softwarelösungen. Diese Lösungen bieten entlang des gesamten Inkassoprozess Unterstützung für die Sachbearbeiter. Für wiederkehrende Schritte werden Möglichkeiten zur Automatisierung angeboten. Diese Lösungen können sehr individuell an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden. Ein grosser Nachteil dieser Lösungen liegt in hohen Kosten für die Implementierung und den Betrieb, wodurch die Gesamtkosten in einer TCO-Betrachtung sehr hoch und unflexibel werden. Daher eignen sich solche Lösungen nur in spezifischen Szenarien.
5) Tilbago
Tilbago erlaubt es Gläubigern das rechtliche Inkasso ohne Expertenwissen sehr einfach und kostengünstig selbst zu erledigen. Keine Installation der Software, keine Aufwände für den Betrieb/Support und Weiterentwicklung der Lösung. Ein All-Inklusiv Paket mit allen Vorzügen moderner Softwarearchitektur. Jederzeit und überall auf der Welt mit einem Webbrowser erreichbar. Ohne Spezialkenntnisse intuitiv bedienbar, mit viel Intelligenz und hohem Automatisierungsgrad. Keine Grundkosten, lediglich ein fixer Betrag pro Fall.
Kostenentwicklung
Zur Zeit der Einführung des SchKG war rechtliches Inkasso ein sehr personalintensives Geschäft. Im Laufe der Zeit konnten einerseits durch EDV-Unterstützung die Personalaufwände im rechtlichen Inkasso reduziert werden, andererseits kamen neue Kostenblöcke für die Einführung und den Betrieb der Lösungen hinzu. Die Planung der Kosten pro Fall wurde dadurch umfangreich und teilweise intransparent. Tilbago bietet den Vorteil, dass für die Nutzung der Lösung lediglich eine Pauschale pro Fall anfällt. Keine Grundgebühr, keine Wiederkehrende Gebühr, keine Wartungsgebühr, lediglich ein einmaliger Fixpreis pro Fall.
Der permanente Wandel
Der technische Wandel brachte es mit sich, dass viele Teile der Kommunikation im SchKG heute mittels eSchKG elektronisch vollzogen werden kann. Es handelt sich hierbei um Veränderungen der technischen Rahmenbedingungen, welche noch lange nicht abgeschlossen sind. Nicht nur auf der technischen Seite sondern auch auf der fachlichen Seite verändert sich das rechtliche Inkasso nach SchKG mit den Jahren. Handelte es sich früher noch bei der Mehrheit der Pfändungen um Sachpfändungen und bei einer Minderheit um Lohnpfändungen so ist dieses Verhältnis heute ziemlich genau umgekehrt. Heute handelt es sich bei einer Mehrheit der Pfändungen um Lohnpfändungen und Sachpfändungen kommen lediglich in einer Minderheit der Fälle zum Tragen. Ursächliche verantwortlich für diesen Wechsel sind die Lebensumstände und -gewohnheiten der Bevölkerung in der Schweiz. So befinden sich heute in vielen Haushalten kaum noch werthaltige Gegenstände sondern eher kurzlebige Wegwerfgüter.
Die Entwicklung geht weiter
Als modernste Inkassolösung bietet tilbago bereits heute alle Vorzüge einer zeitgemässen Inkassolösung. Damit sind wir jedoch noch lange nicht am Ende angelangt. Tilbago entwickelt sich laufend weiter und wird auch in Zukunft als Referenzlösung zum rechtlichen Inkasso in der Schweiz dienen.
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